Verwaltungsgerichtshof 90/19/0260

90/19/0260Verwaltungsgerichtshof24.09.1990

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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