Verwaltungsgerichtshof 90/19/0246

90/19/0246Verwaltungsgerichtshof04.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1991

Spruch

Der Bescheid wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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