Verwaltungsgerichtshof 90/19/0201

90/19/0201Verwaltungsgerichtshof18.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190201.X00

Spruch

R gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 14. Jänner 1990, Zl. Fr-1169/89, betreffend Aufenthaltsverbot

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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