Verwaltungsgerichtshof 90/19/0187

90/19/0187Verwaltungsgerichtshof18.06.1990

Regest

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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