Verwaltungsgerichtshof 90/19/0176

90/19/0176Verwaltungsgerichtshof28.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1991
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1990190176.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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