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90/19/0170•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0170
90/19/0170Verwaltungsgerichtshof08.10.1990
Familie klosterähnliche Gemeinschaften VwRallg7Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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