Verwaltungsgerichtshof 90/19/0155

90/19/0155Verwaltungsgerichtshof23.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190155.X00

Spruch

N gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 20. Februar 1989, Zl. SD 19/89, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Fremdenpolizeigesetzes.

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.