Verwaltungsgerichtshof 90/19/0143

90/19/0143Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Regest

Verwaltungsrecht allgemein RechtsquellenIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht AnfechtungsrechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190143.X00

Spruch

E gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 29. März 1989, Zl. FrB-4250/89, betreffend Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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