Verwaltungsgerichtshof 90/19/0136

90/19/0136Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190136.X00

Spruch

G gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 26. April 1989, Zl. Frb-4250/89, betreffend Aufenthaltsverbot

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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