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90/19/0131•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0131
90/19/0131Verwaltungsgerichtshof12.03.1990
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Spruch und Begründung
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Auskunftsbegehrens in Angelegenheiten des NÖ Jagdgesetzes 1974 richtet.
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