Verwaltungsgerichtshof 90/19/0131

90/19/0131Verwaltungsgerichtshof12.03.1990

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Auskunftsbegehrens in Angelegenheiten des NÖ Jagdgesetzes 1974 richtet.

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