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90/19/0128•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0128
90/19/0128Verwaltungsgerichtshof02.04.1990
Interessensvertretung der Jäger Ehrengericht Jägerehre Disziplinarmaßnahme Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Salzburger Jägerschaft hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Stempelgebühren wird abgewiesen.
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