Verwaltungsgerichtshof 90/19/0128

90/19/0128Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Regest

Interessensvertretung der Jäger Ehrengericht Jägerehre Disziplinarmaßnahme Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Salzburger Jägerschaft hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Stempelgebühren wird abgewiesen.

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