Verwaltungsgerichtshof 90/19/0127

90/19/0127Verwaltungsgerichtshof18.06.1990

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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