Verwaltungsgerichtshof 90/19/0125

90/19/0125Verwaltungsgerichtshof23.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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