Verwaltungsgerichtshof 90/19/0120

90/19/0120Verwaltungsgerichtshof18.06.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Ausspruches, daß der mitbeteiligten Partei eine Ermahnung erteilt wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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