Verwaltungsgerichtshof 90/19/0117

90/19/0117Verwaltungsgerichtshof14.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1990190117.X00

Spruch

Z gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 19. Dezember 1989, Zl. FrB-4250/87, betreffend Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.