Verwaltungsgerichtshof 90/19/0090

90/19/0090Verwaltungsgerichtshof08.10.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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