Verwaltungsgerichtshof 90/19/0049

90/19/0049Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund in jeder der beiden Beschwerdesachen Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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