Verwaltungsgerichtshof 90/19/0048

90/19/0048Verwaltungsgerichtshof26.02.1990

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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