Verwaltungsgerichtshof 90/19/0043

90/19/0043Verwaltungsgerichtshof12.03.1990

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit der Beschwerdeführer damit wegen vier Übertretungen der Bauarbeitenschutzverordnung bestraft wurde, im Ausspruch über die Strafe und den bezüglichen Kostenersatz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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