Verwaltungsgerichtshof 90/19/0028

90/19/0028Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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