Verwaltungsgerichtshof 90/19/0023

90/19/0023Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

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