Verwaltungsgerichtshof 90/19/0018

90/19/0018Verwaltungsgerichtshof14.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von je S 10.550,-- betreffend die drei erstgenannten Verfahren und von S 10.560,-- betreffend das letztgenannte Verfahren, zusammen S 42.210,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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