Verwaltungsgerichtshof 90/19/0015

90/19/0015Verwaltungsgerichtshof14.10.1991

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Hege

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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