Verwaltungsgerichtshof 90/18/0273

90/18/0273Verwaltungsgerichtshof18.01.1991

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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