Verwaltungsgerichtshof 90/18/0268

90/18/0268Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Meldepflicht freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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