Verwaltungsgerichtshof 90/18/0265

90/18/0265Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Es haben an Aufwendungen an den Beschwerdeführer binnen

zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

der Bund S 1.918,33,

die Bundeshauptstadt (Land) Wien S 9.591,67.

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