Verwaltungsgerichtshof 90/18/0259

90/18/0259Verwaltungsgerichtshof15.02.1991

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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