Verwaltungsgerichtshof 90/18/0195

90/18/0195Verwaltungsgerichtshof15.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat an Aufwandersatz binnen zwei

Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

dem Land Steiermark S 2.760,--,

der mitbeteiligten Partei S 10.110,--.

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