Verwaltungsgerichtshof 90/18/0194

90/18/0194Verwaltungsgerichtshof28.06.1991

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden im oben bezeichneten Umfang wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

S 5.560,-- (betreffend das Verfahren Zl. 90/18/0194),

S 11.120,-- (betreffend das Verfahren Zl. 91/18/0075).

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