Verwaltungsgerichtshof 90/18/0185

90/18/0185Verwaltungsgerichtshof18.01.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Alkoholbeeinträchtigung Alkoholintoleranz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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