Verwaltungsgerichtshof 90/18/0173

90/18/0173Verwaltungsgerichtshof18.01.1991

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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