Verwaltungsgerichtshof 90/18/0172

90/18/0172Verwaltungsgerichtshof04.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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