Verwaltungsgerichtshof 90/18/0162

90/18/0162Verwaltungsgerichtshof14.12.1990

Regest

freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigenbeweis Zurückweisung des Antrages Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagean des Verwaltungsgerichtshofes Antrag auf Ersatz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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