Verwaltungsgerichtshof 90/18/0106

90/18/0106Verwaltungsgerichtshof05.06.1991

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

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