Verwaltungsgerichtshof 90/18/0099

90/18/0099Verwaltungsgerichtshof05.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat an Aufwandersatz binnen zwei

Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:

Dem Land Vorarlberg S 2.760,--,

der Vorarlberger Gebietskrankenkasse S 10.110,--

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