Verwaltungsgerichtshof 90/18/0030

90/18/0030Verwaltungsgerichtshof05.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/18/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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