Verwaltungsgerichtshof 90/17/0502

90/17/0502Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0502

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Feststellung der Einzelrichtmenge des landwirtschaftlichen Betriebes S, J, für das Wirtschaftsjahr 1990/91 mit 36.324 kg richtet, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.