Verwaltungsgerichtshof 90/17/0442

90/17/0442Verwaltungsgerichtshof25.01.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0442

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1991

Spruch

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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