Verwaltungsgerichtshof 90/17/0439

90/17/0439Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0439

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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