Verwaltungsgerichtshof 90/17/0413

90/17/0413Verwaltungsgerichtshof30.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0413

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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