Verwaltungsgerichtshof 90/17/0394

90/17/0394Verwaltungsgerichtshof19.05.1994

Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit natürliche Person

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0394

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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