Verwaltungsgerichtshof 90/17/0392

90/17/0392Verwaltungsgerichtshof26.06.1992

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0392

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 23.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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