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90/17/0333•Verwaltungsgerichtshof 90/17/0333
90/17/0333Verwaltungsgerichtshof30.07.1992
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen den im Spruch dieses Erkenntnisses erstangeführten Bescheid richtet.
Die Beschwerde der Erst- und Drittbeschwerdeführerin wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen den im Spruch dieses Erkenntnisses zweitangeführten Bescheid richtet;
Der im Spruch dieses Erkenntnisses erstangeführte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die gegen den im Spruch dieses Erkenntnisses zweitangeführten Bescheid erhobene Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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