Verwaltungsgerichtshof 90/17/0330

90/17/0330Verwaltungsgerichtshof23.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0330

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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