Verwaltungsgerichtshof 90/17/0328

90/17/0328Verwaltungsgerichtshof08.03.1991

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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