Verwaltungsgerichtshof 90/17/0322

90/17/0322Verwaltungsgerichtshof08.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0322

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.