Verwaltungsgerichtshof 90/17/0314

90/17/0314Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0314

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag der mitbeteiligten Partei, das gegenständliche Verfahren bis zur Entscheidung über die von der mitbeteiligten Partei gegen den Beschwerdeführer beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachte Klage auf Zurückziehung der gegenständlichen Beschwerde zu unterbrechen, wird zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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