Verwaltungsgerichtshof 90/17/0283

90/17/0283Verwaltungsgerichtshof26.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0283

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Stadtgemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

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