Verwaltungsgerichtshof 90/17/0231

90/17/0231Verwaltungsgerichtshof29.04.1992

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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