Verwaltungsgerichtshof 90/17/0194

90/17/0194Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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